Es geht nach Hause – Das erwartet junge Eltern in den ersten Lebenstagen

Aktualisiert am: 07.12.2021

Wie lange Mutter und Baby nach der Geburt im Krankenhaus bleiben müssen, hängt ganz vom Gesundheitszustand der beiden und vom Verlauf der Geburt ab. Eine Entlassung erfolgt in der Regel nach wenigen Tagen, wenn keine Besonderheiten oder Komplikationen auftreten.

Nach einem Kaiserschnitt oder bei einer Neugeborenengelbsucht lässt die Entlassung in vielen Fällen noch einige Tage länger auf sich warten. In der Regel erhält das Baby noch im Krankenhaus die Vorsorgeuntersuchung U1 und kann dann mit seinen Eltern das erste Mal in sein neues Zuhause entlassen werden.

Der jungen Familie stehen nun aufregende und spannende Tage bevor. Wie das Baby auf seine neue Umgebung reagiert und wie sich der Alltag mit dem Baby gestaltet, ist sehr individuell.

In diesem Artikel erklären wir unter anderem, was man in den ersten Tagen mit dem neuen Familienmitglied unbedingt braucht und welche Behördengänge erledigt werden müssen.

Erstausstattung fürs Baby – Grundausstattung für die ersten Lebenstage

Wir haben bereits einen ausführlichen Artikel zum Thema Erstausstattung veröffentlicht. Weil die Vorfreude auf das Baby die meisten werdenden Eltern und Großeltern in Kauflaune versetzt, sind die meisten Haushalte bei der Entlassung schon bestens ausgestattet.

Viele Eltern entscheiden sich jedoch auch dafür, mit dem Kauf der Erstausstattung zu warten, bis das Baby zuhause angekommen ist. Nach einigen Tagen mit dem Nachwuchs merkt man dann, welche Ausstattung die Eltern und das Baby wirklich brauchen.

Wer sich mit dem Kauf der Erstausstattung Zeit lassen möchte, benötigt zur Ankunft das Babys dennoch einige wichtige Dinge, die man idealerweise schon vor der Geburt einkaufen sollte:

Wer sich für eine minimalistische Erstausstattung entscheidet, kann gerade am Anfang viel Geld sparen. Viele Eltern stellen in den ersten Tagen ihres Alltags fest, dass sie mit Babyprodukten überversorgt sind und viele Gegenstände gar nicht benötigen.

Vor allem mit dem Kauf von Kleidung sollte man in den ersten Lebenswochen zurückhaltend sein, weil das Baby sehr schnell wächst.

Trotzdem sollte man dafür sorgen, dass man für die ersten Tage zuhause gut versorgt ist und so Zeit hat, das Baby und seine Bedürfnisse kennenzulernen. Steht direkt in den ersten Tagen eine umfangreiche Einkaufstour an, kann das sowohl für die Eltern als auch für das Baby schnell stressig werden.

Viele Hebammen empfehlen deswegen, die ersten 10 Tage frei von allen Verpflichtungen zu verbringen, damit das Baby einen Schlafrhythmus finden und sich an das Füttern und Wickeln gewöhnen kann.

Eltern-Kind-Bindung festigen – So lernt das Baby Mama und Papa kennen

In den ersten Lebenstagen verbringt das Baby einen Großteil des Tages mit Schlafen und Stillen. Durch die enge Bindung, die beim Stillen entsteht, baut das Baby sehr schnell eine intensive Bindung zur Mutter auf.

Wenn die Eltern sich das Füttern des Babys teilen wollen, sollten sie sich von ihrer Hebamme beraten lassen. Bei reinen Flaschenkindern ist das problemlos möglich. Wird das Baby jedoch voll gestillt, kann das Fläschchengeben schnell zu einer Saugverwirrung führen.

Trotzdem gibt einige Möglichkeiten, um auch dem Vater eines voll gestillten Babys das Füttern mit Muttermilch zu ermöglichen. In unserem Artikel über das Stillen haben wir dazu einige Informationen zusammengefasst.

Ganz intuitiv zeigt das Baby Verhaltensweisen, die eine aktive Bindung an die Eltern aber auch an die Geschwister oder Großeltern zum Ziel haben. Je mehr Zeit das Baby mit seinen Bezugspersonen verbringt, desto besser lernt es die Familienmitglieder kennen.

Die Kommunikation mit wichtigen Familienmitgliedern erfolgt dabei überwiegend über die Körpersprache. Weil das Baby nicht sprechen kann, macht es mit Weinen, Lachen, Blickkontakt und Festklammern auf sich und seine Bedürfnisse aufmerksam.

Je mehr Eltern auf die Zeichen des Nähe-Suchens reagieren, desto schneller festigt sich die Bindung zu ihrem Kind. Das Kind wird aus evolutionsbiologischen Gründen in den ersten Lebensmonaten jene Familienmitglieder bevorzugen, die ihre Bedürfnisse bestmöglich erfüllen.

Grundsätzlich sind Neugeborene allen Menschen offen und freundlich zugewandt. Mit diesem Vertrauensvorschuss sichern sie ihr Überleben.[1] Eine Differenzierung findet erst in späteren Lebensmonaten statt, wenn das Baby eine enge Bindung zu den Eltern aufgebaut hat.

Im Alter von etwa einem halben Jahr beginnen Babys das erste Mal zu fremdeln.[2] Ihr Vertrauen in fremde Personen lässt schlagartig nach und sie lassen sich von Familienmitgliedern, die sie nur selten sehen, nicht mehr ohne Weiteres trösten, beruhigen oder füttern.

Eltern, die schnell und zuverlässig auf die Bedürfnisse ihres Babys eingehen, schaffen damit eine starke Grundlage von Vertrauen und Bindung. Junge Eltern hören von ihren Eltern und Großeltern jedoch immer wieder, dass sie ihr Baby nicht verwöhnen sollen.

Auch in einschlägigen Elternforen wird immer wieder davon abgeraten, sofort auf alle Annäherungsversuche des Babys zu reagieren, damit es nicht verwöhnt wird. Anders als häufig angenommen, sind gerade Neugeborene jedoch kognitiv nicht dazu in der Lage, komplexe Rückschlüsse aus den Verhaltensweisen ihrer Eltern zu ziehen.

Es ist ihnen also gar nicht möglich, mit einem bestimmten Verhalten ihre Eltern aktiv zu beeinflussen. Alles, was das Baby in den ersten Lebensmonaten tun kann, ist rein von seinem Instinkt geprägt. Erziehungsversuche sind deswegen vor allem in den ersten sechs Lebensmonaten fehl am Platz.

Fakt ist, dass diese Annäherungsversuche (auch das Weinen) die einzige Möglichkeit des Babys sind, Nähe zu suchen und eine Bindung aufzubauen. Es versichert sich mit seinen Kontaktversuchen immer wieder zurück und baut so durch seine eigene Aktivität und die entsprechenden Reaktionen ein Urvertrauen auf, das für seine eigene Entwicklung unabdingbar ist.

Wer sein Baby also schreien oder absichtlich auf die Befriedigung eines Bedürfnisses warten lässt, um es nicht zu „verziehen“, zerstört im schlimmsten Fall das mühsam aufgebaute Urvertrauen.

Gerade in den ersten Tagen zuhause gilt deswegen: Man kann das Baby nicht verwöhnen. Eltern, die immer auf die Forderungen und die Bedürfnisse des Säuglings eingehen, bauen eine starke Eltern-Kind-Bindung auf, die dem Baby Sicherheit und ein Vertrauensverhältnis bietet.

Anders als die Nachkommen von vielen Säugetieren sind Babys relativ lange auf die Komplettversorgung durch ihre Eltern angewiesen. Im gesamten ersten Lebensjahr kann das Baby keines seiner grundlegenden körperlichen Bedürfnisse (Essen, Wärme, ins Bett gehen, Verdauungsprozesse, Gesundheitserhaltung) ohne Hilfe befriedigen.

Besuch in den ersten Lebenstagen

Die Ankunft eines neuen Familienmitglieds ist nicht nur für die Eltern mit großer Freude und Aufregung verbunden. Auch die Großeltern, die Geschwister und enge Freunde freuen sich selbstverständlich über den Nachwuchs und wollen ihn so schnell es geht kennenlernen.

Einen optimalen Zeitpunkt für den Besuch gibt es dabei nicht. Die Eltern und ihr Wohlbefinden entscheiden darüber, wann und wie viel Besuch sie empfangen möchten. Während einige Mütter schon ziemlich fit aus dem Krankenhaus entlassen werden, benötigen andere mehr Zeit, um sich in der neuen Situation einzufinden.

Besonders nach einem Kaiserschnitt oder bei einer Wochenbettdepression kann die Erholungszeit über den Entlassungszeitpunkt hinausgehen. Eltern sollten hier offen und ehrlich kommunizieren, wenn ihnen der Besucherandrang zu viel wird.

Zu bedenken ist auch, dass Babys in den ersten Lebenstagen viel schlafen. Bis zu 18 Stunden am Tag sind keine Seltenheit und gelten als ganz normal. Besucher sollten also schon vorher darauf vorbereitet werden, dass sie das Baby vielleicht nicht wach erleben werden.

In seinem Schlaf sollte das Neugeborene keinesfalls gestört werden. Auch ein Rückzug zum Stillen sollte jederzeit möglich sein. Verständnisvoller Besuch sollte außerdem nur so lange bleiben, wie die Eltern möchten.

Besucher müssen sich außerdem unbedingt die Hände waschen, bevor sie das Baby berühren. Auch wenn es über einen gewissen Nestschutz verfügt (s. u.) ist das Neugeborene aufgrund seines wenig ausgeprägten Immunsystems vielen Krankheitserregern schutzlos ausgeliefert.

Aus dem gleichen Grund sollten Besucher in den ersten Lebenstagen des Säuglings auf das Mitbringen ihrer eigenen Kinder verzichten. Gerade Kindergarten- und Schulkinder können sonst allerlei Kinderkrankheiten einschleppen.

Auch gesund wirkende, symptomfreie Kinder können Krankheitserreger übertragen, ohne selbst erkrankt zu sein. Einige von diesen Krankheiten (z. B. Keuchhusten) können für ein Neugeborenes lebensgefährlich werden.

Weitere Informationen über Kinderkrankheiten und ihre Inkubationszeiten haben wir in diesem Artikel zusammengefasst: https://www.lalemie.de/kinderkrankheiten/

Das Baby ist da! Wenn muss man informieren?

Die Geburt des Babys ist nicht nur für die Familie von Interesse, sondern auch für zahlreiche weitere Stellen wie Behörden, Krankenkasse und Arbeitgeber. Für finanzielle Unterstützung (Kindergeld, Elterngeld) müssen außerdem einige Anträge bei den zuständigen Dienststellen gestellt werden.

Der bürokratische Aufwand der Geburt hält sich jedoch in Grenzen, wenn man möglichst viele dieser Angelegenheiten am Telefon oder mit Online-Formularen erledigt. Manchmal muss man jedoch persönlich erscheinen.

Standesamt und Einwohnermeldeamt

Die Geburt geht mit einer Reihe von behördlichen Verpflichtungen einher, für die es häufig eine Frist gibt. Besonders wichtig ist dabei vor allem der Gang auf das Standesamt. Hier wird zunächst eine Geburtsurkunde beantragt. Bei einer Geburt im Krankenhaus kann man die erforderlichen Unterlagen dort ausfüllen.[3] Die Frist beträgt sieben Tage ab dem Geburtstag.[4]

Die Geburtsurkunde wird für alle weiteren Behördengänge rund um das Baby benötigt, sodass man diese als erstes beantragen sollte. Die Höhe der Verwaltungsgebühr ist je nach Standesamt unterschiedlich und beträgt etwa 10 – 15 € (Stand: Mai 2020).

Mit der Geburtsurkunde führt der nächste Behördengang die Eltern zum Einwohnermeldeamt. Hier wird das Baby polizeilich an seinem Wohnort gemeldet. Manchmal erfolgt die Meldung automatisch. Ein Anruf beim zuständigen Bürgeramt kann Klarheit darüber verschaffen, ob die Eintragung bereits erfolgt ist.

Auch einen Kinderreisepass kann man beim Einwohnermeldeamt beantragen. Dieser wird bei Reisen ins Ausland benötigt. Weil der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip enthält, benötigt man für einige Reiseziele (z. B. USA) zusätzlich ein Visum.

Der Kinderreisepass wird bei der Beantragung sofort ausgehändigt. Man benötigt für den Antrag die Geburtsurkunde und ein biometrisches Passfoto.[5]

Krankenversicherung fürs Baby

Auch die Krankenkasse muss über den Nachwuchs informiert werden. Das Baby kann bei gesetzlich versicherten Angestellten kostenlos in die Familienversicherung aufgenommen werden. Ein einfacher Anruf reicht hierfür meistens; die Mitarbeiter der Krankenkasse schicken dann bei Bedarf ein Formular zu, das ausgefüllt zurückgesendet werden muss.

Wer privat krankenversichert ist, muss für das Baby einen separaten Vertrag abschließen. Hier lohnt es sich, schnell zu sein: Bis zum vollendeten zweiten Lebensmonat kann das Baby ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen werden.[6] Weitere Informationen erhält man auch hier direkt bei der Krankenversicherung.

Kindergeld beantragen

In Deutschland erhalten Eltern Kindergeld. Die Auszahlung erfolgt jedoch nur auf Antrag. Bei der Familienkasse am Wohnort kann man sich einen Antrag dafür aushändigen und ggf. auch zuschicken lassen.

Online sind die Formulare ebenfalls abrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/download-center

Diese kann man einfach ausdrucken und per Post an die zuständige Familienkasse schicken.

Die zuständige Dienststelle findet man über die Suchfunktion der Bundesagentur für Arbeit: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen?in=familienkassen

Ein Onlineantrag ist ebenfalls möglich: https://con.arbeitsagentur.de/prod/opal/kgo-antraggeburt-ui/#/

Wichtig zu wissen: Der Anspruch auf Kindergeld verjährt sechs Monate nach der Geburt. Zu lange sollte man sich mit dem Antrag also nicht Zeit lassen.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt unabhängig vom Geburtstag für den gesamten Geburtsmonat (Beispiel: Wird das Kind am 29.04. geboren, haben Eltern für den Monat April Anspruch auf die volle Monatsleistung April).

Elterngeld beantragen

Zusätzlich zum Kindergeld können Eltern das sogenannte Elterngeld beantragen. Für den Fall, dass ein Elternteil seine berufliche Tätigkeit für die Pflege und Erziehung des Babys unterbricht, kann das Elterngeld für zwölf Monate ausgezahlt werden.

Bleibt auch der zweite Elternteil für mind. zwei Monate zu Hause beim Nachwuchs, erhöht sich der Anspruch auf 14 Monate. Alleinerziehende müssen ihren Status beim Antrag nachweisen und erhalten dann ebenfalls 14 Monate Elterngeld.

Für den Antrag auf Elterngeld haben Eltern drei Monate ab der Geburt Zeit. Beantragt werden die Gelder bei der zuständigen Elterngeldstelle. Die Zuständigkeit variiert nach Bundesland des Wohnortes. Die zuständige Elterngeldstelle kann man auf dieser Webseite über die Suchfunktion herausfinden: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeldstellen-und-aufsichtsbehoerden-in-elterngeldangelegenheiten/73716

Vor dem Antrag auf Elterngeld sollte man sich idealerweise gut beraten lassen. Anders als beim Kindergeld handelt es sich hier nicht um einen gesetzlich vorgeschriebenen Festbetrag, sondern um eine individuelle Leistung, die unter anderem vom Nettoeinkommen der Eltern abhängt.[7]

Kinderfreibetrag für die Steuererklärung

Auch das Finanzamt interessiert sich für die Geburt des Nachwuchses und bietet Eltern steuerliche Vorteile. Diese erhält man jedoch nur auf Antrag. Der Kinderfreibetrag kann mit dem Formular auf Lohnsteuerermäßigung beantragt werden.

Den Vordruck kann man sich vom zuständigen Finanzamt aushändigen lassen oder aus dem Internet herunterladen und ausdrucken.

Vaterschaft anerkennen lassen

Unverheiratete Eltern sollten außerdem einen Besuch beim Jugendamt einplanen. Die Vaterschaft kann bereits vor der Geburt dort anerkannt werden. Nachträglich ist dies jedoch ebenfalls möglich.

Neben der Zustimmung der Mutter benötigt man dafür gültige Geburtsurkunden und Personalausweise von beiden Elternteilen sowie die Geburtsurkunde des Babys.

Dem Chef Bescheid sagen

Mütter, die vom Mutterschutz nahtlos in die Elternzeit übergehen möchten, müssen die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen. Ausnahmen sind bei Bedarf möglich.

Weil der Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und acht Wochen nach der Geburt endet, sollte die Elternzeit in der ersten Woche nach der Geburt beantragt werden.

Für den Antrag genügt ein formloses Schreiben, das den Beginn und die voraussichtliche Länge der Elternzeit erklärt. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben werden; eine Übersendung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Den Eingang des Antrages sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. Auf eine fristgerechte Zustellung muss ebenfalls geachtet werden (z. B. persönliche Abgabe, via Einwurfeinschreiben).

Bei Bedarf kann die Elternzeit verlängert oder zwischen beiden Elternteilen flexibel aufgeteilt werden.

Schlafen lernen

Neugeborene schlafen bis zu 18 Stunden am Tag[8] und scheinen nur zum Stillen und Wickeln kurz wach zu sein. Der Schlaf folgt dabei keinem zirkadianen Rhythmus. Das Baby durchläuft vielmehr verschiedene Schlafzyklen, die von Wachphasen unterbrochen sind.

Wie lange diese Zyklen jeweils sind, ist sehr individuell. Eltern sollten sich definitiv auf schlaflose Nächte einstellen, denn dem Baby ist es egal, ob gerade Tag oder Nacht ist.

Die meisten Babys wollen in der Nacht etwa zwei bis drei Mal gestillt bzw. gefüttert werden. Dabei ist es ganz normal, wenn das Baby häufiger oder seltener wach wird. Einige Neugeborene sind dazu in der Lage, sich selbst zu beruhigen, wenn sie nachts kurz aufwachen. Andere schlafen nicht von selbst wieder ein und müssen beruhigt, getröstet und ggf. auf gestillt werden.

Bis sich der Schlafrhythmus des Babys dem eines Erwachsenen angleicht, kann mehr als ein Jahr vergehen. Sobald das Baby ins Breikostalter kommt (also etwa ab dem 5. Monat), können Eltern auf ruhigere Nächte mit weniger Unterbrechungen hoffen.

Mehr Informationen, wie man mit dem Baby entspannt durch die Nacht kommt, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst: https://www.lalemie.de/entspannt-durch-die-nacht/

Krankheiten erkennen

Vor der Entlassung aus dem Krankenhaus wird das Baby eingehend auf typische Krankheiten hin untersucht. Vor allem die häufig vorkommende Neugeborenengelbsucht sollte sich bei der Entlassung von Mutter und Kind bereits zurückgebildet haben.

Gegebenenfalls erhalten Eltern weitere Hinweise darüber, wie mit einer angeborenen Erkrankung umgegangen werden soll. Außerdem verfügt der neue Erdenbürger noch nicht über ein voll ausgebildetes Immunsystem, sodass sich viele Eltern sorgen machen, dass das Baby krank werden könnte.

Die Sorge ist besonders groß, wenn das Baby häufig und ausdauernd weint. Weil es sich auf andere Art und Weise noch nicht mitteilen kann, kann Weinen viele Ursachen haben und natürlich auch ein Hinweis auf eine Erkrankung sein.

An folgenden Symptomen erkennt man außerdem, ob das Baby krank ist

  • Schnupfen, laufende oder verstopfte Nase
  • Husten
  • Durchfall
  • Erbrechen
  • Fieber
  • Hautausschlag

Bei Fieber sollten Eltern mit einem Säugling immer den Kinderarzt aufsuchen. In den ersten drei Lebensmonaten gilt: Ab einer Körpertemperatur von 38° C sollte das Kind dem Arzt vorgestellt werden.[9]

Verdauungsbeschwerden sind gerade in den ersten Lebenswochen ebenfalls häufig. Bei anhaltendem Erbrechen oder Durchfall sollte ebenfalls ein Besuch beim Kinderarzt erfolgen. Kürzer anhaltende Episoden können hingegen immer Mal wieder vorkommen und haben ihre Ursache oft in dem noch unausgereiften Magen-Darm-Trakt.

Wer Säuglingsnahrung füttert, sollte idealerweise bei einer Marke bleiben, die das Baby gut verträgt. Experimente mit Produkten anderer Hersteller oder ständige Wechsel der Anfangsnahrung ((z. B. Wochenangebote) können zu Irritationen des Darms führen.

Durchfall und Erbrechen können zu einem gefährlichen Flüssigkeitsmangel führen. Je leichter und jünger das Kind ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Kind zusätzliche Flüssigkeit benötigt. Im Zweifel und bei Unsicherheiten ist deswegen eine Vorstellung beim Kinderarzt unausweichlich.

Nestschutz – Vor diesen Krankheiten schützt er

Bereits im Mutterleib erhält das Baby über die Nabelschnur eine Vielzahl von Antikörpern, die es in den ersten Lebensmonaten vor Infektionen schützt. Viele der klassischen Kinderkrankheiten betreffen deswegen Kinder, die schon einige Monate alt sind.

Der Nestschutz hält einige Monate lang an und gibt dem Baby Zeit, sein eigenes Immunsystem zu entwickeln. Seine Wirkung ist jedoch begrenzt, sodass er nicht vor allen Krankheitserregern gleich gut schützt.

Mit einer Kombination aus Nestschutz, Impfungen und selbst durchgemachten Infektionen und Erkrankungen kann das Baby im Laufe des ersten Lebensjahres seine körpereigene Abwehr stärken. Antikörper gegen bestimmte Kinderkrankheiten erhält das Baby für den Nestschutz entweder, weil die Mutter die Erkrankung selbst durchgemacht hat, oder weil sie über einen Impfschutz verfügt.

Bei Diphterie und Tetanus ist beispielsweise eine Impfung der Mutter erforderlich, damit die entsprechenden Antikörper ans Baby weitergegeben werden können.[10] Mütter sollten deswegen schon vor der Schwangerschaft ihren eigenen Impfschutz überprüfen und bei Bedarf vervollständigen lassen.

Hat das Baby ältere Geschwister, die beispielsweise aus dem Kindergarten eine Kinderkrankheit mitbringen, ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion des Neugeborenen unterschiedlich hoch.

Zu sehr sollten Eltern sich auf den Nestschutz nicht verlassen. Grundsätzlich schützt er nur vor jenen Krankheiten, gegen die auch die Mutter immun ist. Viele weitere Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) können dem Baby dennoch gefährlich werden.

Bei einigen Erkrankungen wie beispielsweise Masern[11] oder Keuchhusten[12] ist der Nestschutz nur schwach ausgeprägt oder in vielen Fällen auch gar nicht vorhanden.

Eine gute Hygiene ist also in den ersten Lebenswochen dennoch wichtig, um das Baby vor schweren Infektionen zu schützen. Außerdem sollte man im Hinterkopf behalten, dass der Nestschutz nur in den ersten sechs Lebensmonaten seine volle Wirkung hat. Im zweiten Lebenshalbjahr lässt der Schutz nach und das Baby wird anfälliger für Infektions- und Kinderkrankheiten.

Hilfe, das Baby weint die ganze Zeit

Ist ein Baby satt, trocken, ausgeschlafen und körperlich gesund, sollte es eigentlich nicht permanent weinen und schreien, sondern glücklich, ruhig und zufrieden sein. Das ist die landläufige Meinung vieler Erwachsener. Schreit es dennoch, gilt es schnell als verwöhnt.

Als Schreibaby werden Säuglinge bezeichnet, die in einem Zeitraum von drei Wochen oder länger an mindestens drei Tagen pro Woche mehr als drei Stunden pro Tag schreien. Auch wenn das Phänomen gar nicht so selten ist, sollten Eltern gerade in den ersten Lebenstagen auch bei häufigem Weinen noch nicht davon ausgehen, dass ihr Baby ein Schreibaby ist.

Während einige Babys nur selten weinen und überwiegend sehr zufrieden wirken, weinen andere Neugeborene so viel, dass die Eltern sich fragen, was sie falsch machen. Wie häufig und lange Babys weinen, ist sehr individuell und kann nicht ohne Weiteres beeinflusst werden.

Wer ausschließen kann, dass das Baby hungrig oder krank ist, muss sich zunächst nicht zu viele Sorgen machen, dass es dem Nachwuchs an irgendetwas fehlt. Weinen und Schreien sind gerade in den ersten Lebenstagen die einzige Form der Kommunikation, mit der das Baby auf sich aufmerksam machen kann.

Weil Babys ganz unterschiedlich ausgeprägte Bedürfnisse nach Nähe haben, kann permanentes Schreien einfach nur der Wunsch nach mehr Körperkontakt und Aufmerksamkeit sein. Je besser das Baby seine Eltern und ihre Reaktionen kennenlernt, desto mehr ist es auch in der Lage, mit anderen Verhaltensweisen um ihre Aufmerksamkeit zu werben.

Gerade Babys, die nicht den Großteil des Tages verschlafen, sehnen sich nach viel Nähe und auch nach Abwechslung und Beschäftigung. Ein Spaziergang, das Singen von Kinderliedern und Herumtragen oder sanftes Schaukeln kann viele Babys wieder beruhigen.

Außerdem darf nicht vergessen werden, dass die Geburt, der Krankenhausaufenthalt und die neue Umgebung zu Hause das Baby körperlich und mental vor eine sehr große Herausforderung stellen. Genau wie seine Eltern braucht es Zeit, um sich an die neue Situation zu gewöhnen.

Auch wenn anhaltendes und häufiges Schreien die Nerven der Eltern auf eine harte Zerreißprobe stellen kann, darf man hier keinesfalls die Fassung verlieren. Wer Wut oder Aggressionen über das Schreien in sich aufkeimen spürt, sollte sich mit dem anderen Elternteil abwechseln und die Situation für einen Moment verlassen, um sich selbst zu beruhigen und Kraft zu tanken.

Wer selbst vollkommen mit den Nerven am Ende ist, kann einem Baby nicht die Geborgenheit und Ruhe geben, die es in diesem Moment am meisten braucht. Unter keinen Umständen darf das Baby unsanft behandelt oder geschüttelt werden.

Immer wieder sorgen Berichte für Fassungslosigkeit, in denen Eltern ihr schreiendes Baby geschüttelt haben, um das Schreien zu unterbrechen. Dabei kann das Baby lebensgefährliche Verletzungen davontragen.

Beim sogenannten Schütteltrauma entstehen ausgeprägte Schäden der Hals- und Nackenmuskulatur, der Blutgefäße und des Gehirns. Diese Verletzungen können auch bei vermeintlich „sanftem“ Schütteln zu unwiderruflichen Beschädigungen von Nervenfasern führen.[13]

Bleibende Behinderungen, Seh- und Hörstörungen, Hirnschäden und auch der Tod des Kindes können die Folge eines Schütteltraumas sein.[14] Wer mit dem Schreien des Babys langfristig überfordert ist, findet Hilfe bei seiner Hebamme, beim Kinderarzt aber auch bei sogenannten Schreiambulanzen, an die man sich im Ernstfall wenden kann.

Eine Übersicht über die Schreiambulanzen am eigenen Wohnort findet man über die Suchfunktion des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen: https://www.elternsein.info/suche-schreiambulanzen/

Wichtiger Hinweis und Disclaimer

Dieser Artikel behandelt zum Teil auch ein Gesundheitsthema. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und wurden sorgfältig recherchiert und mit fundierten Quellenangaben belegt. Die bereitgestellten Informationen erfolgen so objektiv wie möglich und sind – so weit möglich – frei von Wertung und Empfehlung.

Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit wird jedoch keine Garantie gegeben. Dieser Artikel dient nicht der Eigendiagnostik oder der medizinischen Beratung, sondern hat rein informativen Charakter. Er kann und soll die Beratung durch einen Arzt oder eine Hebamme nicht ersetzen.

[1] https://www.baby-und-familie.de/Entwicklung/Wen-Babys-moegen–und-warum-524105.html

[2] https://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/0-12-monate/erste-gefuehle/fremdeln/

[3] https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__20.html

[4] https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__18.html

[5] https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

[6] https://www.arag.de/auf-ins-leben/geburt/behoerdendschungel-formalitaeten-nach-der-geburt/

[7] https://www.finanztip.de/elterngeld/

[8] https://www.kindergesundheit-info.de/themen/schlafen/0-12-monate/babyschlaf/

[9] https://www.kinderaerzte-im-netz.de/krankheiten/fieber/

[10] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen_20_Einwaende.html

[11] https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-51522013/kaum-nestschutz-bei-saeuglingen/

[12] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ-Liste_AllgFr_Impfen.html#FAQId2407522

[13] https://www.kindergesundheit-info.de/themen/faq/weshalb-ist-schuetteln-so-gefaehrlich-fuer-ein-baby/

[14] https://www.elternsein.info/schuetteln/gefahr-schuetteln/

Bildquellen

Illustrationen: Natalya Zelenina